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ÜBER UNS

AGB's Mietmobiliar

1. Eigentumsvorbehalt – Das Mietmaterial bleibt Eigentum von EUREXPO. Für Schäden oder Verluste haftet der Mieter vollumfänglich, auch wenn diese Schäden durch Dritte verursacht worden sind.

2. Mietpreise – Exkl. 7,7% MwSt. Die Preise verstehen sich jeweils pro Anlass / Messe

 ( max. 4 Tage). Langzeitmieten entnehmen Sie der “Tagesmiete x Faktor” - Tabelle aus unserer Preisliste. (Preisänderungen vorbehalten).

3. Ausgabe – Der Mieter überzeugt sich bei Übergabe vom ordnungsgemässen Zustand des Materials. Nachträgliche Reklamationen können nicht entgegengenommen werden. Kunden die Ihre Ware selber abholen, tragen selbst das Transportrisiko. Selbstverständlich führt EUREXPO professionellen Transportservice für Sie aus. Tarife sind aus unserer Preisliste ersichtlich. Für verspätete Lieferungen kann vom Mieter in keinem Fall Schadenersatz verlangt werden. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern. Ansprüche können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.

4. Rückgabe – Eine Endreinigung für normal beanspruchtes Mietmobiliar ist im Mietpreis inbegriffen. Nachreinigungen, die das übliche Mass übersteigen (extreme Verschmutzungen wie: Entfernen von Klebstoffresten, Bostitch, Wachsresten sowie Reparaturen- und Instand-Stellungs-Arbeiten usw.) werden dem Mieter nachträglich weiter verrechnet à Fr. 80.– pro Std. Aufwand.

5. Fehlendes / Defektes Material – Defektes Material das nicht mehr repariert werden kann, sowie fehlende Artikel, werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis inkl. Aufwände verrechnet.

6. Annullationskosten – Bis 10 Tage vor Auslieferungsdatum verrechnen wir die allenfalls angefallenen Reservations- und Bereitstellungskosten. Zu einem späteren Zeitpunkt annullierte oder nicht abgeholte Bestellungen werden zum 50%-igem Total-Mietpreis verrechnet.

7. Gerichtstand – Der Gerichtsstand ist Zürich.

AGB's

AGB's allg

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eurexpo AG
  • Ausgabe Juli 2019

  • 1. Inkrafttreten und Geltungsbereich
    Mit Wirkung ab 1. Juli 2019 unterliegen alle unsere Leistungen, insbesondere Entwurf, Planung, Gestaltung, Anfertigung, Lieferung und Transport, Aufstellung, Gebrauchsüberlassung, Abbau, Rücktransport etc. von Elementen und Bausystemen für Standbauten für Messen, Ausstellungen und Events, Beratung und Organisation etc. in diesem Zusammenhang, sowie die Verträge zwischen der Eurexpo AG und ihren Kunden ausschliesslich diesen AGB, soweit diese nicht ausdrücklich durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert worden sind. Eigene Bestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten keine Wirkung. Soweit Eurexpo AG Angebote von diesen AGB abweichen, haben erstere Vorrang.

  • 2. Angebote von Eurexpo AG, Vertragsabschluss
    2.1 Die Gültigkeit unserer Angebote ist auf 30 Tage ab Angebotsdatum befristet. Darüber hinaus behält sich Eurexpo AG das Recht vor, ein noch nicht angenommenes Angebot jederzeit mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, sollte Eurexpo AG der Ansicht sein, eine rechtzeitige Ausführung des Auftrages sei aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit nicht mehr möglich.
    2.2 Angebote gelten nur für den Adressaten.
    2.3 Die Annahme des Angebots von Eurexpo AG durch den Kunden kann formlos erfolgen, insbesondere auch mündlich. Mit der Angebotsannahme durch den Kunden kommt der Vertrag zwischen Eurexpo AG und dem Kunden rechtsgültig zustande und der Kunde anerkennt damit gleichzeitig auch diese AGB. Eurexpo AG bestätigt die Angebotsannahme mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Allfällige Unstimmigkeiten in der Auftragsbestätigung sind Eurexpo AG umgehend mitzuteilen. Spätere Änderungen oder Annullierungen sind nicht mehr möglich bzw. zwingend mit Kostenfolgen verbunden.

  • 3. Preise, Preislisten und -angaben
    3.1 Die von Eurexpo AG genannten Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken.
    3.2 Die Kosten für Steuern (inkl. MwSt.), Gebühren und Abgaben jeglicher Art gehen zu Lasten des Kunden.
    3.3 Allgemeine, d.h. nicht an einen oder mehrere bestimmte(n) Adressaten gerichtete Preislisten und -angaben von Eurexpo AG, einschliesslich Preisangaben im Internet, sind Richtwerte und keine Angebote im Sinne von Ziffer 2 dieser AGB. Eurexpo AG behält sich eine jederzeitige Änderung solcher Preislisten und -angaben vor.

  • 4. Zahlungsbedingungen und -fristen, Haftung des Stellvertreters
    4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird 50% der Vertragssumme bei Auftragserteilung (sofort fällig) und 50% nach erfolgter Messe (10 Tage netto) in Rechnung gestellt.
    4.2 Eurexpo AG kann zur Erbringung ihrer Leistungen nur dann verpflichtet werden, wenn die Anzahlung über 50% rechtzeitig erfolgt. Namentlich werden die Elemente und Bausysteme, welche gemäss Auftragsbestätigung dem Kunden zum Gebrauch überlassen werden sollen (nachstehend Vertragsgegenstände genannt), nur und erst bei rechtzeitiger Entrichtung dieser Zahlung definitiv reserviert. Andernfalls ist Eurexpo AG ausdrücklich berechtigt, über Vertragsgegenstände frei zu verfügen (insbesondere sie Dritten zu überlassen), ohne entschädigungspflichtig zu werden. Sofern von Eurexpo AG nicht anders mitgeteilt (insbesondere in der Auftragsbestätigung), ist die Voraus- oder Anzahlung mit der Angebotsannahme durch den Kunden sofort fällig und zahlbar.
    4.3 Vorbehaltlich obiger Regelung betreffend Voraus- und Anzahlung sind Rechnungen innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar.
    4.4 Eurexpo AG stellt ihre Schlussrechnung in der Regel nach Rücknahme der Vertragsgegenstände oder nach Erbringung ihrer sonstigen Leistungen, kann dies aber auch schon zu einem früheren Zeitpunkt vornehmen.
    4.5 Zahlungen des Kunden haben in bar, per Bankcheck (wobei Bankchecks erst mit Gutschrift als Zahlung gelten), Banküberweisung oder Kreditkarte zu erfolgen. Eurexpo AG akzeptiert weder Wechsel noch andere unübliche Zahlungsmittel. Eurexpo AG kann jederzeit auf anderen Zahlungsmodalitäten bestehen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
    4.6 Eurexpo AG legt fest, welche Forderungen durch die Zahlung(en) des Kunden erfüllt sind.
    4.7 Eurexpo AG übernimmt keinerlei Haftung für Leistungsverzögerungen, die aus einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden entstehen.
    4.8 Erteilt jemand einen Auftrag als Stellvertreter für einen Dritten, haftet er solidarisch nebst dem Dritten für sämtliche aus diesem Auftrag resultierenden Forderungen von Eurexpo AG.

  • 5. Verzug und Inkasso
    5.1 Der Kunde gerät mit Ablauf obgenannter Zahlungsfristen in Verzug. Ab dann sind 5 % Verzugszins geschuldet.
    5.2 Überdies sind Eurexpo AG die Kosten zu erstatten, die Eurexpo AG für das Inkasso ausstehender Beträge aufwendet, inkl. Anwalts- und Gerichtskosten.
    5.3 Der Verzug des Kunden berechtigt Eurexpo AG ausserdem, alle weiteren Leistungen einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten, überlassene Vertragsgegenstände umgehend zurückzufordern oder abzuholen und allfällige verbundene Verträge ohne weitere Formalitäten sofort aufzuheben sowie zu Schadenersatz. Allfällige vom Kunden bereits geleistete Voraus-, An- oder Teilzahlungen, welche über den Schadenersatzanspruch von Eurexpo AG hinaus gehen, verfallen als Konventionalstrafe.

  • 6. Leistungsinhalt und -umfang, Fristen und Termine für die Leistungserbringung
    6.1 Inhalt und Umfang der Leistungen von Eurexpo AG ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Von Eurexpo AG darüber hinaus gehende erbrachte Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt (mit der Schlussrechnung oder separat). Im Leistungsumfang ausdrücklich nicht inbegriffen sind Exponatemontage, Standreinigung und -bewachung, Deckenabhängungen, Staplerund Leergutgebühren, Bereitstellungs-, Auffrischungs- und Lackierarbeiten (Refurbishment) von eingelagertem Kundenmaterial, Entsorgungskosten sowie Leistungen im Zusammenhang mit der technischen Installation durch die Messeleitung und deren Anmeldung. Bei mehrgeschossigen Bauten sind folgende Kosten ausgeschlossen: Installation von Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Genehmigungsverfahren beim jeweiligen Bauaufsichtsamt, Prüfbericht zur statischen Berechnung durch ein unabhängiges Büro für Baustatik sowie Umbauten, wenn die örtlichen Gegebenheiten nicht den Planvorgaben entsprechen.
    6.2 Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen, insbesondere für die Überlassung der Vertragsgegenstände, sind für Eurexpo AG nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden. Die Einhaltung solcher Fristen und Termine setzt die rechtzeitige Erfüllung der für die Leistungserbringung erforderlichen Dispositionen des Kunden voraus. Insbesondere wenn der Kunde die von ihm benötigten behördlichen oder anderen Formalitäten nicht (rechtzeitig) eingeholt, fällige Voraus- oder Anzahlungen nicht (rechtzeitig) geleistet oder die von Eurexpo AG benötigen technischen oder anderweitigen Angaben ihr nicht (rechtzeitig) mitgeteilt hat, kann kein Leistungsverzug der Eurexpo AG eintreten. Überdies verlängern sich in solchen Fällen vereinbarte Fristen und Termine für die Erbringung der Leistungen von Eurexpo AG um eine angemessene Dauer.

  • 7. Vollumfängliche Haftung des Kunden bei nachträglicher Annullierung
    Macht der Kunde von seinem vertraglich vereinbarten Recht zur Gebrauchsüberlassung der Vertragsgegenstände keinen Gebrauch (Annullierung), bleibt er zur Bezahlung des vollen Vertragspreises verpflichtet, und zwar unabhängig von Annullierungsgrund und -zeitpunkt.

  • 8. Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen
    8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Vertragsgegenstände bis zu deren Abbau und Rücknahme durch Eurexpo AG schonend und sorgfältig zu behandeln und vor Schaden und Diebstahl zu bewahren. Er hat stets dafür zu sorgen, dass die Vertragsgegenstände keinerlei Witterungseinflüssen ausgesetzt sind.
    8.2 Mit der Angebotsannahme durch den Kunden bestätigt dieser, dass er alle überlassenen Gegenstände zum Neuwert gegen Beschädigung und Verlust versichert hat. Der Kunde haftet vollumfänglich bei Beschädigung und/oder Verlust der Vertragsgegenstände oder von Teilen davon bis zu deren Rücknahme durch Eurexpo AG und zwar auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.
    8.3 Für jede mehr als vertragsgemässe Abnützung ist der Kunde schadenersatzpflichtig. Jede Veränderung an Vertragsgegenständen ist untersagt. Mit den Kosten für eine entsprechende Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes wird der Kunde belastet.
    8.4 Das Entfernen oder Abdecken von Schriftzügen oder Logos an den Vertragsgegenständen ist untersagt.
    8.5 Die Überlassung bzw. Weiterüberlassung der Vertragsgegenstände, insbesondere deren Untervermietung, an Dritte ist ebenfalls untersagt.

  • 9. Eigentumsverhältnisse, Verbot der Verfügung über Vertragsgegenstände
    9.1 Das Eigentum an allen Vertragsgegenständen verbleibt bei Eurexpo AG bzw., soweit Eurexpo AG diese von Dritten zur Weiterüberlassung an den Kunden bezieht, beim betreffenden Dritten. Der Kunde wird in keinem Fall Eigentümer der Vertragsgegenstände, ausser wenn diese Gegenstände explizit als Kaufelemente in der Auftragsbestätigung deklariert werden. In jedem Fall bleiben die Kaufelemente bis zur vollen Bezahlung im Eigentum der Eurexpo AG.
    9.2 Der Kunde darf in keiner Weise, insbesondere nicht durch Verkauf, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonstige Belastung, rechtlich oder faktisch über die Vertragsgegenstände verfügen. Jegliche solche Verfügung ist Eurexpo AG gegenüber unwirksam. Die Kosten von Interventionsmassnahmen zum Schutz des Eigentums oder anderer Rechte der Eurexpo AG oder zur Behebung von aus solchen Verfügungshandlungen resultierenden Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

  • 10. Rücknahme der Vertragsgegenstände
    10.1 Nach Rücknahme der Vertragsgegenstände wird Eurexpo AG diese prüfen und dem Kunden Mängel, für die er einzustehen hat, binnen angemessener Frist melden. Entdeckt Eurexpo AG später Mängel, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren, so kann er sie dem Kunden auch nachträglich noch melden.
    10.2 Falls Eurexpo AG dem Kunden Vertragsgegenstände nach Ablauf der vereinbarten Überlassungsdauer weiterhin überlässt, sei dies auf Wunsch des Kunden oder aus anderen Gründen, so kann der Kunde daraus keinerlei Rechte ableiten, insbesondere nicht ein Überlassungsrecht auf längere oder unbestimmte Zeit. Eurexpo AG hat in einem solchen Fall das Recht, jederzeit und mit sofortiger Wirkung die betreffenden Vertragsgegenstände zurückzufordern, abzuholen oder abholen zu lassen. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Leistungen von Eurexpo AG den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang übersteigen.

  • 11. Transport, Gefahrtragung, Haftung und Einhaltung von Kontrollvorschriften
    11.1 Der Transport der Vertragsgegenstände an den mit dem Kunden vereinbarten Einsatzort und zurück wird durch Eurexpo AG durchgeführt oder organisiert.
    11.2 Die Gefahr für Verlust, Zerstörung und Beschädigung der sowie die Haftung für die Vertragsgegenstände trägt der Kunde, sobald sie ihm durch Eurexpo AG überlassen und bis sie von Eurexpo AG zurück genommen werden.
    11.3 Soweit vom jeweils massgeblichen Recht nicht zwingend anders vorgesehen, ist in allen Fällen ausschliesslich der Kunde für die Einhaltung aller Aus-, Ein-, Durchfuhrund Kontrollvorschriften und -formalitäten verantwortlich.
    11.4 Übernimmt Eurexpo AG auch den Transport von anderen als den Vertragsgegenständen, insbesondere von Gegenständen, die dem Kunden gehören (namentlich Exponate oder Kundenmaterial), ist dies Eurexpo AG zusätzlich zu vergüten. Die Gefahr für Verlust, Zerstörung und Beschädigung sowie die Haftung für und im Zusammenhang mit solche(n) Gegenstände(n) ist und verbleibt jederzeit vollumfänglich beim Kunden. Eurexpo AG übernimmt auch keinerlei Haftung für nicht rechtzeitiges Eintreffen solcher Gegenstände.

  • 12. Handling und Einlagerung von Kundenmaterial
    12.1 Sofern vom Auftraggeber gewünscht, übernimmt Eurexpo AG gegen Entgelt das Handling von bestehendem und eingelagertem Kundenmaterial. Die Gefahr für Verlust, Zerstörung und Beschädigung sowie die Haftung für das und im Zusammenhang mit dem Handling von Kundenmaterial ist und verbleibt jederzeit vollumfänglich beim Kunden.
    12.2 Die Einlagerung von Kundenmaterial des Auftraggebers durch Eurexpo AG nach der Messe muss vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss spätestens drei Tage vor Messeablauf vorliegen. Bei Ausbleiben der Mitteilung wird das Kundenmaterial durch Eurexpo AG auf Kosten des Auftraggebers entsorgt.
    12.3 Die anfallenden Einlagerungskosten werden dem Kunden halbjährlich zum gültigen Einlagerungstarif pro Kubikmeter in Rechnung gestellt. Die anfallenden Handlingkosten für das Ein- und Auslagern des Kundenmaterials werden nach Aufwand mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. Die Gefahr für Verlust, Zerstörung und Beschädigung sowie die Haftung für das und im Zusammenhang mit dem eingelagerten Kundenmaterial ist und verbleibt jederzeit vollumfänglich beim Kunden.

  • 13. Gewährleistung, Prüfung, Mängelrüge und -behebung
    13.1 Vor der Überlassung der Vertragsgegenstände hat Eurexpo AG diese geprüft und sie befinden sich in vertragskonformem Zustand.
    13.2 Der Kunde hat die Vertragsgegenstände unmittelbar bei bzw. nach der Überlassung (bzw. bei Zusammenbau oder Montage durch oder im Auftrag von Eurexpo AG unmittelbar nach Abschluss dieser Arbeiten) zu prüfen. Die sofortige Prüfungspflicht gilt auch hinsichtlich aller anderen Leistungen von Eurexpo AG. Falls der Kunde der Ansicht ist, die Vertragsgegenstände befänden sich nicht in vertragskonformem Zustand, oder eine sonstige Leistung der Eurexpo AG entspreche in irgendeiner Form nicht dem Vertrag, so ist der Kunde verpflichtet, dies sofort nach der Prüfung im obigen Sinne der Eurexpo AG unter detaillierter Angabe der Gründe schriftlich anzuzeigen.
    13.3 Unterlässt der Kunde diese Anzeige oder unterzeichnet er vorbehaltlos einen Übergabe- Rapport, so gelten Vertragsgegenstände und sonstigen Leistungen der Eurexpo AG als vorbehaltlos genehmigt. Nachträgliche Beschwerden können nicht akzeptiert werden.
    13.4 Versteckte bzw. erst während der Dauer der Gebrauchsüberlassung auftretende Mängel sind für Eurexpo AG unvorhersehbar; daher wird vom Kunden ausdrücklich auf jegliche diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig, verzichtet.
    13.5 Rechtzeitig angezeigte Mängel werden durch Eurexpo AG behoben, sofern Eurexpo AG die Mangelhaftigkeit anerkennt. Art und Weise sowie Mittel dieser Mängelbehebung stehen im freien Ermessen von Eurexpo AG. Insbesondere steht es Eurexpo AG frei, mangelhafte Vertragsgegenstände zu reparieren oder zu ersetzen. Nach erfolgter Mängelbehebung gilt die oben festgelegte Prüfungsund Rügepflicht hinsichtlich der betroffenen Vertragsgegenstände und sonstigen Leistungen analog.
    13.6 Jede weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    13.7 Der Kunde verliert sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche:
    a) wenn die Vertragsgegenstände oder deren Teile nicht ordnungs- bzw. bestimmungsgemäss verwendet, eingesetzt oder gebraucht werden;
    b) wenn ein Mangel auf falsche oder unvollständige Instruktionen, Weisungen, Informationen oder Auskunftserteilung etc. des Kunden zurückzuführen ist;
    c) wenn der Kunde die Weisungen von Eurexpo AG in Bezug auf die Behandlung und Handhabung der Vertragsgegenstände nicht befolgt oder er einen Mangel bzw. Schaden auf andere Weise selbst verschuldet;
    d) wenn der Mangel durch Gewalt- oder Dritteinwirkung (z.B. Unfall) entstanden ist;
    e) wenn die Vertragsgegenstände oder deren Teile nicht durch Eurexpo AG oder von Eurexpo AG autorisierten Fachleuten montiert werden.
    13.8 Eurexpo AG garantiert oder verspricht insbesondere keinerlei Erfolg des Kunden und/oder dem Kunden gegenüber, insbesondere auch keinerlei Erfolg kommerzieller Natur. Jegliche diesbezügliche Haftung von Eurexpo AG ist ebenfalls ausgeschlossen.

  • 14. Haftungsausschluss bzw. -beschränkung
    14.1 Jegliche Haftung von Eurexpo AG für beim Kunden oder Dritten entstandene Sach-, Personen- und Schäden anderer Art, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
    14.2 Dabei ist unerheblich, ob es sich um direkte oder indirekte bzw. unmittelbare oder mittelbare Schäden handelt. Insbesondere ist die Haftung von Eurexpo AG ausgeschlossen für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, Vermögensschäden und für Verluste infolge Verzögerung oder Unterbrechung der Montage, sowie für Vertragseinbussen, Folgeschäden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden sowie für andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.
    14.3 Ebenfalls insbesondere ausgeschlossen ist jegliche Haftung von Eurexpo AG für Schäden, die
    a) auf nicht ordnungs- bzw. bestimmungsgemäss Verwendung der Vertragsgegenstände oder deren Teile zurückzuführen sind;
    b) die auf falsche oder unvollständige Instruktionen, Weisungen, Informationen und Auskunftserteilung etc. des Kunden zurückzuführen sind;
    c) die auf die Nichteinhaltung von Weisungen von Eurexpo AG zurückzuführen oder auf andere Weise vom Kunden oder einem Dritten selbst verschuldet sind;
    d) die durch Handlungen Dritter, höhere Gewalt oder Gewalteinwirkung (z.B. Unfall) verursacht werden;
    e) darauf zurückzuführen sind, dass die Vertragsgegenstände oder deren Teile nicht durch Eurexpo AG oder von Eurexpo AG autorisierten Fachleuten montiert werden.
    14.4 Eurexpo AG haftet aus Verzug nur, wenn dieser auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Eurexpo AG zurückzuführen ist.
    14.5 Allfällige Schadenersatzansprüche sind in jedem Fall betragsmässig auf den Vertragspreis beschränkt. 14.6 Für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen und von Eurexpo AG beigezogenen Dritten ist, ebenfalls in jedem Fall, jegliche Haftung von Eurexpo AG ausgeschlossen.

  • 15. Lizenzen, Konzessionen, Bewilligungen und Gebühren im Zusammenhang mit den Messen, Ausstellungen, Events und dergleichen
    15.1 Der Kunde ist selbst und auf eigene Kosten verantwortlich für die Einholung und die Bezahlung/Abgeltung aller Aufführungs- und anderer Lizenzen und/ oder Immaterialgüterrechte, Konzessionen, Bewilligungen und dergleichen sowie sämtlicher Gebühren, insbesondere derjenigen von Verwertungsgesellschaften (SUISA, Pro Litteris etc.) sowie für sämtliche Abklärungen im Zusammenhang mit solchen.
    15.2 Ebenfalls ist der Kunde selbst und auf eigene Kosten verantwortlich für die Erfüllung sämtlicher (anderen) administrativen Erfordernisse, insbesondere für allfällig erforderliche Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligungen.

  • 16. Urheberrecht
    Alle dem Auftraggeber/Mieter zur Verfügung gestellten Unterlagen wie Bilder, Pläne Skizzen, Formulare und Layouts sind Eigentum der Eurexpo AG und unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe an Dritte, Erstellen von Kopien oder Umsetzung ist nur mit schriftlicher Erlaubnis von Eurexpo AG möglich.

  • 17. Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Informationspflichten
    17.1 Der Kunde hat – auch nach Ende der Geschäftsbeziehungen – Einzelheiten seiner Geschäftsbeziehungen mit Eurexpo AG sowie deren Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Er auferlegt diese Pflicht auch seinen Organen, Angestellten sowie beigezogenen Dritten. Vertraulicher Natur sind insbesondere auch die Angebote sowie sämtliche Pläne, Kreationen und dergleichen von Eurexpo AG. Eine Verletzung dieser Pflicht berechtigt Eurexpo AG zu Schadenersatz und sofortigem Rücktritt vom Vertrag.
    17.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention, Verarrestierung, etc. von Eurexpo AG gehörenden Objekten oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn umgehend schriftlich an Eurexpo AG zu melden. Desweiteren muss der Auftraggeber das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum der Eurexpo AG gehörenden Objekte hinweisen.

  • 18. Höhere Gewalt
    Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Eurexpo AG, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom (noch nicht erfüllten Teil) des Vertrages zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die Eurexpo AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Krieg, innere Unruhen, Blitzschlag, Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, Verspätungen oder Ausfälle der Transportmittel und Anordnungen der öffentlichen Gewalt etc. Der Auftraggeber kann von Eurexpo AG eine Erklärung darüber verlangen, ob Eurexpo AG innerhalb einer angemessener Frist liefern will. Lässt Eurexpo AG die angesetzte Frist unbenutzt verstreichen, kann der Auftraggeber zurücktreten.

  • 19. Diverse Bestimmungen
    19.1 Der Kunde darf gegen Eurexpo AG gerichtete Forderungen nicht mit Forderungen von Eurexpo AG ihm gegenüber verrechnen.
    19.2 Der Kunde darf seine Forderungen gegenüber Eurexpo AG nicht an Dritte abtreten.
    19.3 Eurexpo AG darf zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte beiziehen.
    19.4 Eurexpo AG kann diese AGB jederzeit ändern. Die neuen AGB gelten ab dem darin angegebenen Datum für alle Eurexpo AG -Leistungen sowie alle Verträge zwischen Eurexpo AG und dem Kunden.
    19.5 Bei Differenzen zwischen verschiedenen Sprachversionen dieser AGB ist die deutsche Version massgebend.
    19.6 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der wegfallenden Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke.
    19.7 Mitteilungen sind an Eurexpo AG, Hohlstrasse 457, CH-8048 Zürich ZH, Schweiz, zu richten.
    19.8 Alle Rechtsverhältnisse zwischen Eurexpo AG und dem Kunden unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und von Staatsverträgen.
    19.9 Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Eurexpo AG sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Eurexpo AG zuständig. Eurexpo AG steht es jedoch frei, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

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